Staatssekretärin Karoline Edtstadler zur „Task Force Strafrecht“
Wir müssen die Opfer stärken!
Task Force Strafrecht soll mehr Abschreckung für die Täter und mehr Schutz für die Opfer bringen.
Die Bundesregierung setzt in ihrem Regierungsprogramm einen Schwerpunkt auf das Thema „Härtere Strafen für Sexual- und Gewaltverbrecher“. Denn während viele Opfer ein Leben lang unter den an ihnen begangenen Verbrechen leiden, fallen die Strafen für die Täter – gerade auch in Relation zu Vermögensdelikten – oft gering aus. Zur Umsetzung dieses Vorhabens haben Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache die Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres, Mag. Karoline Edtstadler mit der Einrichtung und Leitung einer Task Force beauftragt. Diese hat nun ihre Arbeit aufgenommen.
„Als ehemalige Strafrichterin stehe ich für Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder. Hier braucht es die volle Härte des Rechtsstaats und auch strenge Strafen. Die Aufgabe der Task Force Strafrecht ist es nun, einerseits die seit zwei Jahren in Kraft befindliche Strafrechtsreform zu evaluieren, um dann an den richtigen Stellen nachschärfen zu können. Andererseits muss der Opferschutz weiter gestärkt werden. Denn es ist wichtig, dass Opfer die angebotene Hilfe auch kennen und in Anspruch nehmen. Zudem sollen die Berufsgruppen, die täglich mit Opfern in Berührung kommen, regelmäßig sensibilisiert werden. Schlussendlich muss auch die Täterseite in die Überlegungen miteinbezogen werden. Idealerweise kann man mit aktiver Täterarbeit verhindern, dass es zu Übergriffen kommt. Jedenfalls darf aber keiner zwei Mal zum Täter werden“, erklärt Staatssekretärin Karoline Edtstadler die Aufgabe der Task Force.
Unter breiter Mitwirkung der betroffenen Ministerien und Einbindung von Expertinnen und Experten aus der Praxis, werden nun in zwei Arbeitsgruppen Empfehlungen für weitere Verbesserungen in den Bereichen Strafrecht, Opferschutz und aktive Täterarbeit erarbeitet. Diese Empfehlungen sollen bis zum Sommer 2019 vorliegen.
„Wir müssen für die Strafverfolgungsbehörden die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen, denn nur wenn Taten und Strafen im richtigen Verhältnis zu einander stehen, kann das Strafrecht Wirkung zeigen.“ so Edtstadler.