Sonderbetreuungszeit wird mit Rechtsanspruch verlängert
Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern oder zu Pflegenden als Ergänzung zum Pflegeurlaub wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch darauf. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartnern verständig, ein entsprechender Initiativantrag wurde bereits heute, Donnerstag, in der Sondersitzung des Nationalrates eingebracht.
„Viele Eltern haben für die Betreuung ihrer minderjährigen Kinder in den letzten Wochen und Monaten bereits ihren Jahresurlaub aufbrauchen müssen. Daher ist es umso wichtiger, dass die Bundesregierung zusätzlich zum Rechtsanspruch auch eine Ausweitung der Corona-Sonderbetreuungszeit von drei auf vier Wochen fixiert hat. Damit wird eine wichtige Forderung des ÖAAB Salzburg umgesetzt“, freut sich ÖAAB Obmann Karl Zallinger über den Initiativantrag.
Nach bisherigem Stand sollte es die Sonderbetreuungszeit nur für drei Wochen als Begleitmaßnahme zum Lockdown bis Februar geben und zwar ohne Rechtsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber musste bisher seine Zustimmung geben. Die Kosten für den Dienstgeber hatte der Staat im Frühjahr bis zu einem Drittel übernommen, nun im Herbst sollten es 50 Prozent sein.
Mit der nun vereinbarten Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit – die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden. Sie gilt nun auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, das bedeutet der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.
„Damit wird insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt und die Familien werden nicht erneut mit einer Mehrfachbelastung konfrontiert. Mit der Ausweitung hat die Bundesregierung aber auch die Unternehmen mit dem vollen Kostenersatz entlastet. Das ist besonders wichtig für ein gutes Miteinander zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen“, betont Karl Zallinger abschließend.