Senkung des Arbeitslosen-Versicherungsbeitrags in Kraft
Schon wenige Monate nach der Angelobung der neuen Bundesregierung wird ein zentrales Wahlversprechen – nämlich jene zu entlasten, die Steuern zahlen – eingelöst: Ab 1.Juli zahlen bis zu 900.000 Einkommensbezieher weniger Arbeitslosenversicherungsbeiträge und werden insgesamt um rund 140 Millionen Euro entlastet. Davon profitieren ganz besonders Gering- und Mittelverdiener mit einem Einkommen bis zu 1.938 Euro. Das ist ein wichtiger Schritt für die Entlastung und zur Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent.
In absoluten Zahlen bedeutet die Senkung der Versicherungsbeiträge eine Entlastung von bis zu 490 Euro pro Person und Jahr. Damit werden besonders die Bezieher von niedrigen Einkommen wie beispielsweise im Handel oder Gastgewerbe entlastet.
Änderungen auf einen Blick:
- 0 Prozent ALV-Beitrag bis € 1.648,00
- 1 Prozent über € 1.648,00 bis € 1.798,00
- 2 Prozent über € 1.798,00 bis € 1.948,00