Verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und erweiterte Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Arbeitsplatzes
„In einer sich immer dynamischer entwickelnden Digitalisierung in der Arbeitswelt hat in den vergangenen Jahren die Möglichkeit des Home-Office, also die Arbeit von den eigenen vier Wänden aus, eine immer größere Rolle bekommen. Ursprünglich in der Corona-Pandemie als Schutzmaßnahme gedacht, um die Ausbreitung der Ansteckungen einzudämmen, hat sich Homeoffice heute mittlerweile in der Arbeitswelt etabliert und es ist unstrittig, dass diese Option im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so maßgeblich zu einer größeren Attraktivität des Arbeitsplatzes und Arbeitsklimas beitragen kann. Laut jüngsten Studien geben heute bis zu 25 % der Beschäftigten in Österreich an, gelegentlich oder öfter ihre Arbeit im Homeoffice zu erledigen“, informierte ÖVP-LAbg. Mag. Karl Zallinger.
„Zu einer weiteren Optimierung der Arbeit außerhalb des Arbeitsplatzes bedurfte es auch einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer im Homeoffice. Angefangen von Konkretisierungen der gesetzlichen Grundlagen, einer genaueren Definition des Begriffes „Arbeitsplatz“, steuerlichen Aspekten oder natürlich ganz besonders wichtig der Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gab es für dieses relativ junge Arbeits-Modell einiges an Feinschliff zu beachten. In dem Wissen um die zukünftige große Bedeutung der Möglichkeit von Homeoffice hat die Salzburger Volkspartei im Landtag bereits Ende 2020 die gesetzlichen Anpassungen für bessere Rahmenbedingungen gefordert. Es ist daher wirklich sehr erfreulich, dass Bundesminister Martin Kocher heute eine entsprechende große Gesetzesnovelle in Begutachtung schicken konnte, die sich genau um derartige punktuelle Verbesserungen dreht und noch vor dem Sommer beschlossen werden soll. Unter dem Motto „aus Homeoffice wird Telearbeit“ werden die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des angestammten Arbeitsplatzes deutlich erweitert und beschränken sich nicht nur auf die eigenen vier Wände. Gleichzeitig kommt es zu steuerrechtlichen Adaptierungen sowie einer Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes. Dafür möchte ich mich bei Minister Kocher ausdrücklich bedanken“, so Zallinger abschließend.