ÖAAB begrüßt die Abschaffung der kalten Progression
Mit der Steuerreform wurden erste Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen, mit der nun geforderten Abschaffung der kalten Progression wird ein weiterer wichtiger zur finanziellen Entlastung der arbeitenden Menschen gesetzt.
Die „kalte Progression“ bezeichnet jene Erhöhung der Steuerbelastung, die zustande kommt, weil die Löhne zwar jedes Jahr steigen, die für die Lohnsteuer maßgeblichen Einkommensgrenzen aber gleich bleiben. Damit rücken von Jahr zu
Jahr immer mehr Arbeitnehmer in höhere Steuerklassen vor – ein Teil ihrer Lohnsteigerungen wird somit vom Finanzamt abgeschöpft. Mit der Bekämpfung der kalten Progression wird die Erhöhung des frei verfügbaren Einkommens um
1,2 Milliarden steigen, laut Joanneum Research, und führt somit zu einer Steigerung der heimischen Bruttowertschöpfung von bis zu 800 Millionen Euro und zur Schaffung von rund 15.000 neuen Arbeitsplätzen. Auch der umgesetzte Gebührenstopp entlastet die Menschen in Österreich.
„Damit die 2016 in Kraft tretende Steuerreform, im Jahr 2021 nicht wieder verpufft,ist es wichtig, jetzt zu handeln“, sagt ÖAAB-Obmann Abg. z. NR Asdin El Habbassi.