Landtag beschließt Paket für leistbares Wohnen
Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, auch verstärkt durch die Pandemie – Stichwort Grundbuch, statt Sparbuch – werden immer dramatischer. Es braucht hier ein Bündel an Maßnahmen, um auf verschiedenen Ebenen gegensteuern zu können. Wir haben wirksame Mittel gegen die illegale Vermietung via Onlineplattformen geschaffen, die auch konsequent exekutiert werden. Wir haben ein faktisches Verbot von künftigen Ausweisungen von Zweitwohnsitzen umgesetzt und haben in der letzten Sitzung des Landtages vor der Sommerpause sowohl eine beachtliche Baurechtsreform, als auch eine neuerliche Novelle der Wohnbauförderung beschlossen.
Hier die wesentlichen Punkte im Überblick:
Eckpunkte der Baurechtsreform:
Neuer Bautyp „Start- und Übergangswohnungen“, bei denen die ortsüblichen Kauf- und Mietkosten um 10% unterschritten werden
Gebäude können innerhalb des Bauplatzes näher aneinandergebaut werden
Nebenanlagen können ohne Anrechnung auf die Baudichte ebenerdig errichtet werden
Erleichterung beim Nachverdichten von Bestandsbauten
Heben des Dachstuhles um 75 cm zur Nutzung dieser Fläche als zusätzlichen Wohnraum
Schaffung von Wohnraum auf Verbrauchermärkten
Schaffung von Wohnraum für Start- und Übergangswohnungen auch auf Betriebsbauten im Betriebsgebiet
Eckpunkte der Wohnbauförderungsnovelle:
Zusätzlich 30 Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren zum ohnehin sehr hohen Wohnbaubudget von 150 Millionen jährlich; konkret: plus 15 Prozent im Mietwohnbau auf 2 Jahre
Plus 7,5 Prozent im Bereich der Kaufförderung auf 2 Jahre
Dauerhafte Erhöhungen der Fördersätze im Holzbau sowie verbesserte Förderung des Einsatzes von Holzbetonstein
Erhöhung der Einkommensgrenzen und der Grundpreisobergrenze, damit sich der Mittelstand Eigentum leisten kann
Erleichterungen im Bereich der Ortskernstärkung 2021/6