Keine nachträgliche Vorschreibung von gerichtlichen Eintragungsgebühren für gemeinnützige Wohnungen und Baulandsicherungsmodelle
Käuferinnen und Käufer dürfen nicht nach Jahren vom Gericht zur Kasse gebeten werden.
„Leider ist es seit einigen Jahren Praxis bei Gericht die Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr der Eintragung eines Eigentumsrechts von gemeinnützigen Wohnungen und bei Baulandsicherungsmodellen nachträglich höher zu bemessen. Das bedeutet, dass die Käufer vier bis fünf Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages einen Zahlungsauftrag über mehrere hundert Euro ausgestellt bekommen, welche diese unter Androhung der sofortigen Exekution begleichen müssen. Ein Umstand der hintangehalten werden muss“, so ÖAAB Landesobmann LAbg. Karl Zallinger, ein entsprechender ÖVP-Antrag zur Abschaffung der nachträglichen Vorschreibung der gerichtlichen Eintragungsgebühr für gemeinnützige Wohnungen und Baulandsicherungsmodelle soll bei der Sitzung des Salzburger Landtages beschlossen werden.
„Diese Situation hat folgenden Hintergrund: Die gerichtliche Eintragungsgebühr wird grundsätzlich vom Kaufpreis berechnet. So sind nun aber die Wohnungspreise von gemeinnützigen Bauvereinigungen aufgrund des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) beschränkt und liegen daher regelmäßig deutlich unter dem Verkehrswert. Auch bei Baulandsicherungsmodellen entspricht es dem Modellzweck, dass Eigentum zu einem günstigeren Preis als es dem eigentlichen Verkehrswert entspricht erworben werden kann. Der Kaufpreis wird aber nicht von den Gerichten als Bemessungsgrundlage anerkannt, sondern auf den Verkehrswert abgestellt, der vom Gericht geschätzt wird. Hier bezieht sich das Gericht bei der Überprüfung der Verkehrswerte aber nicht etwa auf den Durchschnittspreis am Standort, sondern legt zum Beweis vielmehr repräsentative Verkäufe zugrunde, welche oftmals aufgrund individueller Umstände Höchstpreise sind. Was zur Folge hat, dass die Käuferinnen und Käufer im Nachhinein von den Gerichten zur Kasse gebeten werden“, erklärt Zallinger.
„Leistbarer Wohnraum ist ein wesentliches öffentliches Interesse. Gemeinnützige Bauvereinigungen leisten hier einen wertvollen Beitrag, dass sich Salzburgerinnen und Salzburger zu einem leistbaren Preis Eigentum schaffen können. Baulandsicherungsmodelle sind ebenso ein wichtiges wohnpolitisches Instrument, um günstiges Wohnen in einer Gemeinde zu ermöglichen. Kontraproduktiv sind daher nachträgliche Eintragungsgebühren, die auch nicht Sinn und Zweck bei der Schaffung von leistbarem Eigentum sein können“ so der ÖAAB Obmann abschließend.