Finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Punkt um Österreich wieder auf die Überholspur zu bringen, und damit den Menschen mehr zum Leben bleibt!
Viele Menschen befinden sich aktuell in einer finanziell außergewöhnlich schwierigen Phase. Gerade deshalb ist eine Steuersenkung – neben der bereits beschlossenen Steuerfreistellung für Bonuszahlungen bis zu 3.000 Euro wie lange vom ÖAAB gefordert – für sie dringend notwendig. Deswegen hat die Bundesregierung ein Paket vorgestellt, das für eine steuerlichen Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen wird. Das Comeback für Österreich steht im Mittelpunkt aller Maßnahmen, und diese sollen dafür sorgen, dass unser Land wieder zurück an die Spitze geführt wird.
Senkung der ersten Einkommensteuertarifstufe
Für Einkommensteile über 11.000 bis 18.000 Euro beträgt der Lohn- und Einkommensteuersatz derzeit 25 Prozent. Bereits das Regierungsprogramm sieht die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20 Prozent im Zuge der Steuerreform vor. Aufgrund der Corona-Krise benötigen Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen jedoch schnelle und unkomplizierte Hilfe. Daher wird die Senkung des Eingangssteuersatzes vorgezogen, und bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam werden. Für die bereits versteuerten Gehälter, soll spätestens im September eine entsprechende Rückerstattung erfolgen. Damit werden unsere Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.
Arbeitslosenbonus
Für Menschen die arbeitslos sind gibt es eine Unterstützung in Form eines Arbeitslosenbonus. Arbeitslose erhalten im September einmalig zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützung in Höhe von 450 Euro.
Negativsteuer in Höhe von 100 Euro
Für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, ist auch eine Entlastung vorgesehen. Sie werden ebenfalls rückwirkend mit 1. Jänner 2020 mittels Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung mit bis zu 100 Euro entlastet.
Verlängerung des Höchststeuersatz bis 2025 verlängert
Es kommt auch zu einer Verlängerung des 55 Prozent Steuersatz. Dieser Höchststeuersatz wird um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert.