Entlastung für Mieter: Die Maklerprovision fällt
Eine spürbare Entlastung für alle zukünftigen Wohnungsmieter kommt. Die Maklerprovision in der jetzigen Form fällt. In Zukunft gilt das Bestellerprinzip.
Wer beauftragt, der zahlt
Es ist immer mit großem Ärger verbunden und ein tiefer Griff ins Geldbörserl. Jeder, der schon einmal eine Wohnung gemietet hat, kennt diese finanzielle Mehrbelastung: Die Maklerprovison. Damit soll nun Schluss sein. Die türkis-grüne Bundesregierung setzt gerade jetzt, wo Wohnen immer teurer wird, eine wichtige Maßnahme aus dem Regierungsprogramm um. Von nun an soll bei der Vermietung einer Wohnung das Bestellerprinzip gelten und nicht mehr automatisch die Provision auf den Mieter abgewälzt werden, wie es bereits in Deutschland geregelt ist. Bedeutet: der, der den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Damit entfällt eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit für Mieterinnen und Mieter.
Ein Drittel der Startkosten entfällt
Für Jugend-Staatsekretärin Claudia Plakolm werden besonders junge Menschen und Jungfamilien vom neuen Bestellerprinzip profitieren. Sie verweist auf die rund 190.000 Studenten in Mietwohnungen und rund 8.000 Lehrlinge, die nicht in ihrem Heimatbundesland arbeiten. „Mit dem Bestellerprinzip reduzieren wir die Startkosten rund um ein Drittel. Denn mit der ersten Monatsmiete, der Kaution von drei Monatsmieten und der Provision von zwei Monatsmieten haben Mieter bereits zum Start eine Menge Geld ausgegeben, ohne noch die Wohnung eingerichtet zu haben“, rechnet Plakolm vor.
Neue Regelung schafft Klarheit
ÖVP-Wohnbausprecher und Nationalratsabgeordneter Johann Singer, der die Gesetzesnovelle mitverhandelte, sieht in der neuen Regelung einen Paradigmenwechsel für die gesamte Maklerbranche: „Das neue Gesetzt schafft Klarheit für die Mieter und Makler. Es schafft Klarheit, wer künftig bezahlt, nämlich der Besteller und es schafft Klarheit, welche Leistungen die Makler erbringen werden.“
50 Millionen Euro Entlastung
Die Justizministerin, wies darauf hin, dass jeder dritte Mietvertrag befristet ist und die Maklerprovisionen für diese Mieter nach alter Regelung mehrmals angefallen sind. Damit ist jetzt Schluss. Insgesamt bringt diese Maßnahme eine Entlastung von über 50 Millionen Euro Entlastung pro Jahr.
Umgehungsschutz eingebaut
Im neuen Gesetz wird zudem ein umfassender und strenger Umgehungsschutz eingebaut. Mieter sollen nach Abschaffung der Maklerprovision nicht stattdessen über Umwege trotzem Zahlungen beim Vertragsabschluss leisten müssen. Zudem muss die zeitliche Abfolge von Vertragsabschlüssen transparent dokumentiert werden. So wird doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen verhindert. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro.