Corona-Kurzarbeit als Erfolgsmodell der Krise geht in die Verlängerung
Die Kurzarbeit ist eine wertvolle Maßnahme während der Pandemie, jedoch keine Lösung auf Dauer. Nach Juni soll daher ein schrittweiser Ausstieg aus der Kurzarbeit sowie ein adaptiertes Angebot zur Erhaltung von Arbeitsplätzen geschaffen werden.
„Im vergangenen Jahr konnten durch die besondere Form der Corona-Kurzarbeit mehr als 1,1 Millionen Arbeitsplätze gerettet, und viele Menschen vor der Arbeitslosigkeit bewahrt werden“, ist ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits überzeugt: „Jetzt wird dieses einzigartige Instrument verlängert, dass europaweit seines Gleichen sucht. Damit werden zahlreiche Arbeitsplätze erhalten, und gleichzeitig Existenzen gesichert.“
Die Eckpunkte und Vorgaben der aktuellen Phase 3 bleiben im wesentlichen auch bis Ende Juni 2021 so bestehen. „Damit gibt die Bundesregierung sowohl Unternehmen, als auch Beschäftigten Sicherheit und Perspektiven. Die Corona-Kurzarbeit ist ein notwendiges Instrument in der Krise, aber keine Lösung auf Dauer für die Zeit danach. Arbeitsminister Martin Kocher hat heute deshalb auch erklärt, dass an einer neuen Form der Kurzarbeit, für die Zeit nach der Krise, gearbeitet wird“, meint Christoph Zarits.
Neben vielen anderen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Unterstützungen für Unternehmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen, ist die Kurzarbeit mit Sicherheit das wichtigste Instrument in dieser Krise!
„Die Bundesregierung handelt im Sinne der Menschen in ganz Österreich. Dabei werden wir sie auch weiterhin tatkräftig unterstützen“, so Zarits.
Hier die Details:
– Nettoersatzrate 80-90%
– Mindestarbeitszeit 30% (mit Ausnahmen auch unter 30%)
– Ersatz der Differenz zwischen Entgelt der geleisteten Arbeit und Kosten für die Nettoersatzrate
– Förderung von Weiterbildungszeiten während der Kurzarbeit durch das AMS u.a. mit 60% der Sach- u Personalkosten zusätzlich zu denn Ausfallstunden.
Ziel nach Phase 4 ist ein schrittweiser Ausstieg aus der Kurzarbeit zurück Richtung Vollbeschäftigung.
Ab Juli 2021 wird es auch – abhängig von der gesundheitlichen Lage und der Situation am Arbeitsmarkt – ein adaptiertes Angebot zur Erhaltung bestehender Jobs geben.