Frühstarterbonus nun für alle Beschäftigten unabhängig vom Dienstgeber gesichert!
Der Sozialausschuss stellt Weichen für eine Pensionsanpassung und auch für eine längst fällig gewesene Anpassung bei dem Frühstarterbonus wird in die Wege geleitet: Ab 1. Jänner 2022 sollen auch die Öffentlich Bediensteten in den Genuss kommen, den Frühstarterbonus in Anspruch nehmen zu können. Bis jetzt gab es in der Regelung zu diesem neuen Bonus eine Lücke. Diese wurde nun geschlossen.
Erfreut über die Erhöhung der Pensionen zeigen sich der 1. stv. ÖVP-Klubobmann und ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger sowie der ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits anlässlich des Sozialausschusses, bei dem eine Pensionsanpassung auf der Tagesordnung steht. „Die Bruttopensionen bis 1.000 Euro werden mit 1. Jänner 2022 um drei Prozent erhöht. Für Pensionen von 1.000 bis 1.300 Euro kommt eine Einschleifregelung, und für alle Pensionen ab 1.300 Euro gilt der gesetzliche Anpassungswert von 1,8 Prozent“, so Wöginger. „Damit wird für alle Pensionen die Wertsicherung gewährleistet, für kleine Pensionen gibt es deutlich mehr.“
Mit dieser Pensionserhöhung werden insgesamt 1,1 Milliarden Euro aus dem Budget bereitgestellt. Pensionisten mit einer Rente von 1.000 Euro bekommen um 30 Euro mehr im Monat bzw. 420 Euro mehr im Jahr. Pensionen mit 2.000 Euro steigen um 36 Euro im Monat bzw. 504 Euro im Jahr.
Auch für öffentliche Bedienstete gibt es gute Neuigkeiten: Die jüngsten Änderungen im ASVG zu Frühstarter-Bonus und Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung werden nun analog geregelt. Hintergrund: Der „Frühstarterbonus“ wird ab 2022 im ASVG die abschlagsfreie Frühpension, auch „Hacklerregelung“ genannt, ersetzen. Mit diesem Frühstarterbonus bekommen künftig auch öffentlich Bedienstete für jeden Monat, den sie vor dem 20. Lebensjahr gearbeitet haben, einen Euro auf die Pension dazu. Das Höchstausmaß des Bonus wird mit 60 Euro pro Monatspension begrenzt. Das sind bis zu 840 Euro im Jahr, wenn man das 13. und 14. Gehalt mit einrechnet. Weitere Voraussetzungen, um vom „Frühstarterbonus“ profitieren zu können, sind insgesamt 25 beitragsgedeckte Arbeitsjahre vor dem Pensionsantritt und davon mindestens zwölf Monate vor dem 20. Lebensjahr.
„Mit dem Frühstarterbonus wurde bereits im vergangenen Jahr ein System geschaffen, mit dem jene unterstützt werden, die unmittelbar nach der Pflichtschule mit einer beruflichen Tätigkeit begonnen haben. Mit dem damaligen Beschluss war es leider nicht möglich, auf die andere Regelungssystematik im Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes gleichzeitig Rücksicht zu nehmen. Daher haben wir uns als Arbeitnehmervertretung dafür eingesetzt, dass diese Lücke nun geschlossen wird. Ab 1. Jänner 2022 können auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Öffentlichen Dienst, der Bahn und der Post den Frühstarterbonus in Anspruch nehmen“, so ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits erfreut.
„Besonders erfreulich ist es für uns als Arbeitnehmervertreter, dass es sich nun künftig für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch mehr auszahlen wird, wenn jemand früh zu arbeiten begonnen hat. Mit dem Frühstarterbonus wird diese Leistung nun belohnt, und das Erlernen eines Berufes aufgewertet. Das gilt nun auch für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die gerade in Zeiten der Krise dieses Land am Laufen halten“, betont Zarits.