ÖAAB-Salzburg: Eine Steuerreform mit klarer ÖAAB Handschrift!
„Mit der heute vorgestellten Steuerreform setzt die Bundesregierung eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen um, womit die zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Salzburg spürbar entlastet werden. Drei Viertel des Gesamtvolumens kommen nämlich unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute, die mit Fleiß und Einsatz zum Wohlstand in unserem Land beitragen. Außerdem trägt die Entscheidung auch eindeutig die Handschrift des ÖAAB“, so der Salzburger ÖAAB-Obmann LAbg. Karl Zallinger.
Bis zum Jahr 2022 kommt es zu einem nachhaltigen Entlastungsprogramm, mit dem man sich der Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Richtung von 40 Prozent immer mehr annähere. In einem ersten Schritt werden 2020 die niedrigen Einkommen über eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet, wodurch etwa Beschäftige mit einem monatlichen Bruttobezug bis 1.350 Euro um 350 Euro jährlich entlastet werden. Im Jahr 2021 werde dann der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt, wovon rund 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren. 2022 werden dann die zweite und dritte Einkommensteuertarifstufe gesenkt – von 35 auf 30 Prozent bzw. von 42 auf 40 Prozent.
„Damit wird die arbeitende Bevölkerung um rund fünf Milliarden Euro entlastet. Ab dem Jahr 2022 wird ein Arbeitnehmer, der monatlich 2.000 Euro brutto verdient, jährlich so um 660 Euro entlastet, ein Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttobezug von 3.500 Euro um 1.132 Euro pro Jahr. Das ist ganz im Sinne des ÖAAB und eine weitere große Entlastungsmaßnahme nach dem Familienbonus oder der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge“, freut sich Zallinger.
Weiters freut sich der Salzburger ÖAAB-Obmann, dass damit drei ÖAAB-Forderungen 1:1 umgesetzt werden. „Mit der Entlastung von Beziehern kleiner Einkommen bzw. Pensionen und der Tarifreform setzen wir die richtigen Maßnahmen. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die künftige steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen von bis zu zehn Prozent des Unternehmensgewinns und jährlich bis zu 3.000 Euro. Dabei sollen weder Lohnsteuer, Sozialversicherung oder Lohnnebenosten anfallen“. Damit werde es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver, am Erfolg des Unternehmens zu partizipieren. „Wir sind auf dem richtigen Weg in Österreich und werden diesen auch im Interesse unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konsequent fortsetzen“, so Zallinger abschließend, der sich zukünftig auch eine Debatte zu einer umfassenden Steuerstrukturreform vorstellen kann.