Entlastungsmaßnahme in Ministerrat beschlossen: Senkung der Arbeitslosenbeiträge für Geringverdiener
Ein wichtiger Schritt in Richtung Abbau der hohen Steuer- und Abgabenlast
Erfreut zeigt sich der Generalsekretär des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes ÖAAB in der ÖVP, Abg.z.NR Christoph Zarits, über die vom heutigen Ministerrat beschlossenen Entlastungsmaßnahmen für Geringverdienerinnen und Geringverdiener. „Der Schwerpunkt der Bundesregierung unter der Führung von Bundeskanzler Sebastian Kurz liegt klar auf der Arbeit für Aufschwung, Wachstum und Arbeitsplätze. Die ÖVP und damit der ÖAAB arbeiten dafür, dass es wieder möglich wird, sich durch eigene Arbeit etwas aufzubauen. Mit dem neuen Entlastungspaket ist ein erster Schritt in die angestrebte Richtung gelungen“, betont Zarits.
„Durch die Senkung der Arbeitslosenbeiträge für Geringverdienerinnen und Geringverdiener profitieren rund 900.000 Personen pro Jahr. Ihnen bleibt durchschnittlich 311 Euro mehr im Börserl. Das ist eine konkrete und spürbare Entlastung für die arbeitenden Menschen“, ist der Generalssekretär überzeugt.
Die Details:
Entlastung für niedrige Einkommen – Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird gesenkt
- Die Sätze für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag (ALV) sollen wie folgt angepasst werden:
- Statt wie bisher bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.381 Euro ist künftig bis 1.648 Euro überhaupt kein ALV-Beitrag mehr zu bezahlen
- Bis 1.798 Euro brutto (statt wie bisher bis 1.506 Euro) fällt nur 1 Prozent ALV-Beitrag an
- Bis 1.948 Euro brutto (statt wie bisher bis 1.696 Euro) sind 2 Prozent als ALV-Beitrag zu bezahlen und erst darüber kommt der reguläre Satz von 3 Prozent zur Anwendung
- Mit der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags schaffen wir eine konkrete Entlastung für niedrige Einkommen bis 1.948 Euro brutto.
- Damit werden bis zu 900.000 Österreicherinnen und Österreicher im Schnitt ca. 310 Euro pro Jahr mehr Geld in der Tasche haben.
- Die Senkung der Beiträge tritt bereits mit 01. Juli 2018 in Kraft.