Die wichtigsten Maßnahmen für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Das Coronavirus sorgt für einen außerordentlichen Zustand und betrifft uns nun alle. Gerade deshalb ist es wichtig, sich an alle beschlossenen Maßnahmen zu halten, im Interesse der eigenen Gesundheit aber auch im Interesse der Gesundheit aller Mitbürgerinnen und Mitbürger. Gestern haben der Nationalrat und der Bundesrat wesentliche Gesetze beschlossen, damit die benötigten Vorsichtsmaßnahmen auch einen rechtlichen Rahmen bekommen. Unser aller Leben wird nun auf den Kopf gestellt und auch das Arbeitsleben birgt nun neue Herausforderungen in sich. Hier findet ihr die wichtigsten Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus und zur Corona-Kurzarbeit!
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen angekündigt, um die Ausbreitung des Corona-Virus in Österreich bestmöglich einzudämmen
- Veranstaltungen werden künftig gänzlich untersagt
- Sportplätze, Spielplätze & andere öffentliche Plätze der Begegnung werden geschlossen
- Restaurants werden mit Dienstag vollständig geschlossen
- Einreiseverbot für Reisende aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland & der Ukraine, Deutschland….
- Ausmusterung von Grundwehrdienern wird gestoppt & die Bereitschaft einiger Einheiten der Miliz hergestellt
- Zivildienst wird vorerst verlängert & weitere Zivildiener mobilisiert, um Engpässe in der Pflege & der 24-Stunden-Betreuung zu verhindern
Coronavirus Hotline: 0800 555 621
Maßnahmen in den Schulen
Aufgrund der von der Bundesregierung und dem Nationalrat festgelegten Vorgangsweise werden auch die vom Bildungsministerium beschlossenen Maßnahmen vorgezogen und ausgeweitet. Somit stehen stehen ab Montag, den 16.3. auch die Volksschulen, die AHS-Unterstufe, die Neuen Mittelschulen sowie die Sonderschulen nur mehr für jene Schülerinnen und Schüler offen, deren Eltern außer Haus erwerbstätig sein müssen und deren Kinder nicht betreut sind.
Alle wichtigen Informationen gibt es auf unserer Homepage des ÖAAB Salzburg sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung!
Sonderurlaub für Eltern
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren können von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit bekommen. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Im Falle einer Freistellung übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten in den nächsten Wochen bis Ostern. Wer arbeiten muss, kann seine Kinder weiter in den Kindergarten oder die Schule bringen.
Alle weiteren wichtigen Informationen dazu gibt es auf hier.
Wichtige Fragen und Antworten für Lehrlinge
Was gilt jetzt für die Lehrlinge? Angesichts von Betriebsschließungen und Geschäftsrückgang stellt sich auch die Frage was mit den beschäftigten Lehrlingen in Unternehmen passiert.
Hier gibt es wichtige Informationen dazu!
Außerordentlicher Zivildienst
Zivildienstministerin Elisabeth Köstinger appelliert an ehemalige Zivildiener: „Bitte melden Sie sich freiwillig für den außerordentlichen Zivildienst. Ihr Land braucht Sie! Bitte leisten Sie nochmal Dienst an unserer Gesellschaft.“
Jede helfende Hand wird gebraucht – vor allem im Rettungs- und Krankentransport, Sozial- und Gesundheitsbereich, Pflege und Betreuung.
Wer sich freiwillig zum außerordentlichen Zivildienst melden will oder Fragen hat, kann sich ab 15.3.2020 an die Zivildienstserviceagentur wenden:
– Hotline für Freiwillige: 0800 500 183
– Freiwillige können sich auch per Mail melden: zivildienst@bmlrt.gv.at
– Hotline für Einrichtungen: 0800 500 182
– Hotline für allgemeine Fragen: 0800 500 184 bzw. 0800 500 185
Auf der Website der Zivildienstserviceagentur stehen alle Kontaktmöglichkeiten bereit.
Weitere wichtige Links:
Aktuelle Informationen des Landes Salzburg:
https://www.salzburg.gv.at/
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES):
https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html
Informationskampagne der Bundesregierung „Schau auf dich. Schau auf mich.“:
https://www.oesterreich.gv.at/public.html
Informationen aus ÖGB und AK:
https://jobundcorona.at
Wichtige Hotlines:
Hotlines zum Thema Corona-Virus im Überblick:
- Corona-Hotline des Landes Salzburg: 0662 8042-4450 (von 8 bis 20 Uhr)
- AGES-Hotline 0800 555 621 (bei allgemeinen Fragen, rund um die Uhr)
- Gesundheitstelefon 1450 (bei konkretem Corona-Verdacht und Symptomen, rund um die Uhr)
- Allgemeine Informationen und Downloads: www.salzburg.gv.at/corona-virus
- Service-Hotline für Betriebe der Wirtschaftskammer Österreich: 05 90909 (Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr, am Wochenende von 9 bis 18 Uhr)
Hotlines für Fragen rund ums Reiserecht (Storno-Möglichkeiten etc.) und Arbeitsrecht:
- Hotline des VKI: 0800 201 211 (täglich, auch am Wochenende, von 9 bis 15 Uhr)
- Europäisches Verbraucherzentrum Österreich: +43 1 588 7781 (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr)
- Informationen der Arbeiterkammer Salzburg (Arbeitsrecht und Reiserecht)
- Job und Abwesenheit 0662 8687-88 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr)
- Reise und Storno 0662 8687-92 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr)
Hotline für Seniorinnen und Senioren der Stadt Salzburg:
Unterstützung beim Bewältigen des Alltags und allgemeine Fragen: 0662 8072-3240 (ab 16. März 2020)